Wohin mit dem Waffenschrank-Schlüssel?
Zum Sachverhalt: Der Kläger (Jäger) bewahrte seine Jagdwaffen in seinem Wohnhaus in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B (Bestandsschutz) auf, der mit einem Schlüssel zu verschließen war. Die Schlüssel lagerte er in einem auf dem Waffenschrank aufgeklebten (30 x 40 x 35 cm groß, 40 kg schwer) Tresor aus dick- u. doppelwandigem Stahl mit Zahlenschloss, der nicht zertifiziert war. Während einer einwöchigen Urlaubsabwesenheit wurde eingebrochen. Dabei wurde der Waffenschrank geöffnet und daraus u. a.