Ist das OVG-Urteil bindend, Gerichte können doch keine Gesetze machen?
Das Urteil ist kein Gesetz. Aber Waffenbehörden und die Gerichte werden (zumindest in NRW) das rechtskräftige Urteil zur Grundlage ihrer Bewertung machen, wenn es um die Frage der sicheren Unterbringung von Waffen geht.
Mein neuer Schrank o. Schlüsseltresor ist bestellt bzw. die Umrüstung beauftragt, bis zur Lieferung (Ausführung) dauert es allerdings noch – was nun?
Die meisten Jäger interessieren vor allem Neuheiten bei Langwaffen – obwohl „echte“ darunter auch in diesem Jahr rar gesät sind. So wurde der neue Sauer-Repetierer S 505 bereits bei der „Jagd & Hund“ vor wenigen Wochen vorgestellt (auf der IWA nicht zu sehen) – im Gegensatz zur Dentler DR 21, einer Innovation mit Handballen-Spannung.
Im RWJ 10- und 11-2023 wurde ausführlich darüber berichtet – wer seinen Waffenschrank lediglich mit einem sog. Doppelbart-Schlüssel verschließt, muss Schlüssel auf dem Sicherheitsniveau verwahren, das auch zur Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist (§ 36 Abs. 1, 5 WaffG/§ 13 AWaffV). In seiner Urteilsbegründung machte das höchste Verwaltungsgericht in NRW unmissverständlich die Konsequenzen klar. Ab dem „Frühjahr 2024“ müsse jeder Legalwaffen-Besitzer die konkretisierten Vorgaben umsetzen.
Neben einem „ganz normalen“ Tages-Ticket (20 € an der Kasse) gibt es zwei Möglichkeiten, günstiger auf Europas größte Jagdmesse zu kommen:
Ein Herdenschutzhund saß Anfang Dezember im Wald bei Windeck (Rhein-Sieg-Kreis) und bewachte die Überreste eines gerissenen Rinderkalbs. Dessen Tod konnte er nicht verhindern, weil Richter ihn und seine Artgenossen zu nächtlichem Hausarrest verurteilt hatten!
Das letzte Signal der GPS-Tracker konnte am Jagdtag einem Waldgebiet mit Melkbäumen (Bäume, an denen Schnittgrün geerntet wird) zugeordnet werden. Eine sofort eingeleitete Suchaktion bis in die Dunkelheit führte zu keinem Ergebnis. Auch noch zwei Tage später fehlte von den beiden Hunden jedes Lebenszeichen.
Durch Zufall stießen zwei Helfer bei der fortgesetzten Suche mit dem Besitzer der Hunde auf einen enorm großen, befahrenen Dachsbau. Die Vermutung lag nahe, dass die beiden Terrier sich dort eingeschoben hatten.
Während die Besucher vom einzigartigen Vor-Ort-Angebot profitieren, nutzen Aussteller der Publikumsmesse den direkten Kontakt zum Endverbraucher zunehmend auch zur Präsentation von Neuvorstellungen – besonders für den europäischen und gerade den deutschen Markt. Diese Entwicklung, die sich in den letzten Jahren immer deutlicher abzeichnete, scheint unumkehrbar.
Die gültige Mindestdeckungssumme der Jagdhaftpflichtversicherung/JHV (500 000 € für Personen/50 000 € für Sachschäden) ist ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes sah 2021 im § 17 als neue Mindestdeckung 5 Mio. € vor – und scheiterte (aus ganz anderen Gründen).
Das Reviersystem unterscheidet in § 4 BJG Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke, in den Landesjagdgesetzen sind befriedete Bezirke gesetzlich definiert. Dabei handelt es sich um Flächen, die im Gesetzeswortlaut exakt beschrieben sind und auf denen die Jagd gesetzlich verboten ist. Darüber hinaus können auf Antrag weitere Flächen zu befriedeten Flächen erklärt werden.