Jagd neben der Straße

Während § 20 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJG) die Nähe von Straßen und anderen Verkehrswegen nicht ausdrücklich erwähnt, kann durch eine Schussabgabe allein in dieser örtlich gefährlichen Situation eine Ordnungs-widrigkeit (§ 39 Abs. 1 Ziffer 5 BJG) liegen. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000 € geahndet werden (§ 39 Abs. 3 BJG). Darüber hinaus muss man auch an den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Strafgesetzbuch) denken.

Ein Blaser, das auch messen kann...

Nimmt man das 10fache 42er in die Hand, fällt sofort auf, wie kompakt die neue Optik ist – mit 136 x 120 x 60 mm (Länge/Breite/Höhe) ist es so klein, dass es sogar in die Außentasche einer Jagdjacke passt. Die 800 g Gewicht merkt man aber schon, so dass es wohl besser ist, sich die kleine Optik mit dem beiliegenden Neopren-Riemen um den Hals zu hängen. Einhändige Benutzung ist kein Problem, Blaser hat dabei auch an Linkshänder gedacht, denn der Button zum Auslösen der Entfernungsmessung ist gleich zweimal vorhanden – jede Fernglas-Hälfte hat einen eigenen.