Mehr Sicherheit bei Erntejagden

Lesezeit
1 minute
Bisher gelesen

Mehr Sicherheit bei Erntejagden

Erstellt in
Kommentare

Die Schussabgabe von erhöhter Position bei Erntejagden und eine eindeutige Regelung zur Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden wurden in die Unfallverhütungsvorschrift Jagd aufgenommen.

In wenigen Tagen beginnt auch zwischen Rhein und Weser die Ernte an den Raps-Schlägen – und damit auch wieder die Zeit, in der Jäger versuchen, mit Hilfe des „Super-Treibers Mähdrescher“ den oft darin versteckten Wildschweinen auf die Schwarte zu rücken. Auf diese sogenannten „Erntejagden“ kann man in Zeiten des nach wie vor drohenden Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest auch weiter nicht verzichten. Aber sie sind im wahrsten Sinne des Wortes „saugefährlich“ für alle Beteiligten. Vor diesem Hintergrund war die Änderung der bundesweit geltenden Sicherheitsvorschriften in der sogenannten UVV Jagd überfällig – sie ist Anfang Juli in Kraft getreten:

Schon bisher hieß es dort:  „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“ (§ 3 Ausübung der Jagd, Abs. 4).
Weil dies offenbar immer noch nicht reichte – und viel zu oft die Schützen rund um die Ernteflächen auf dem Boden standen – wurde mit der Aktualisierung jede Interpretation ausgeschlossen – ab sofort heißt es: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs besonders bei Erntejagden wird damit unterstrichen.

Das bedeutet, dass ab dieser Erntesaison  (vor allem am Raps und Mais, wo sich Wildschweine meist verstecken) KEINE Erntejagd mehr stattfinden darf, bei der nicht JEDER Schütze auf erhöhten Ständen (Erntejagd-Leitern, mobile Hochsitze, Sitze auf der Ladefläche von Pick-Ups u. Ä.) steht!

Bei Erntejagden darf nun nur noch von solchen und ähnlichen Erhöhungen aus geschossen werden (gern auch höher als auf diesem Motiv der Berufsgenossenschaft …)
Foto: SVLFG

 

Um nicht nur Unfälle, sondern auch empfindliche Bußgelder und Konsequenzen für Schützen und den Jagdleiter zu vermeiden, sollten alle Verantwortlichen also umgehend entsprechende Vorkehrungen (Bereitstellung geeigneter Erhöhungen für jeden beteiligten Schützen!) treffen, bevor die Mähdrescher auch nur die erste Bahn in die Rapsfelder legen!

Zusätzlich wurden auch die Vorschriften zum Tragen von Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden präzisiert: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben … dazu eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ (§ 4 Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden, Abs. 12).

Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut, was mitunter zu Auslegungsproblemen führte. Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder großflächiger Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen.

Die SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“ kann man unter www.svlfg.de mit dem Suchbegriff B44 kostenlos aus dem Internet herunterladen, gedruckte Exemplare können telefonisch unter (05 61) 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) findet sich unter dem Suchbegriff: VSG 4.4