Kadaver-Fund im Kreis Siegen-Wittgenstein

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Kadaver-Fund im Kreis Siegen-Wittgenstein

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Im Zuge des aktuellen ASP-Monitoring-Programms in NRW zur weiteren Suche nach verendeten Wildschweinen wurde Anfang Juli auch in der Nähe von Bad Berleburg (Kreis Siegen-Wittgenstein) ein Wildschwein-Kadaver gefunden.

Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Arnsberg hat den Totfund positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI/ Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bestätigte das Ergebnis. Der Totfund befindet sich innerhalb der infizierten Zone, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerland umfassen. Die Suchteams der ASP-Kadaver- Suchhundestaffel des Landes, Einsatzkräfte des Kreises Siegen-Wittgenstein und ehrenamtliche Helfer suchten auch an der Fundstelle bei Bad Berleburg nach weiteren verendeten Sauen. Wie schon bei den in Kirchhundem (OE) gefundenen Kadavern steht das Land in engem Austausch mit dem zuständigen Kreis und dem Friedrich Loeffler-Institut, um schnellstmöglich weitere Erkenntnisse über den Fund zu erhalten. 
STAND DER TOTFUNDE 
Seit dem lokalen Ausbruch der ASP bei einer Rotte bei Kirchhundem gelten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein. Aktuell stehen der Kreis Siegen Wittgenstein, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und das Landwirtschaftsministerium NRW in Abstimmung über mögliche Ausweitungen der Schutzmaßnahmen. Bis Ende Juni waren 11 verendete Wildschweine in der Nähe von Kirchhundem (ausschließlich im Kreis Olpe) von Suchteams gefunden und von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden. Das Landwirtschaftsministerium sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, bei weiteren Totfunden direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung gefundener Tiere übernimmt. 

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, innerhalb der infizierten Zone selbstständig nach verendeten Sauen zu suchen oder als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen bzw. selbst zu bergen.

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