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Jagd neben der Straße

Während § 20 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJG) die Nähe von Straßen und anderen Verkehrswegen nicht ausdrücklich erwähnt, kann durch eine Schussabgabe allein in dieser örtlich gefährlichen Situation eine Ordnungs-widrigkeit (§ 39 Abs. 1 Ziffer 5 BJG) liegen. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000 € geahndet werden (§ 39 Abs. 3 BJG). Darüber hinaus muss man auch an den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Strafgesetzbuch) denken.

Blauzungenkrankheit und EDHV bei Hirschartigen in NRW

Sowohl EHDV als auch Blauzungen-Viren (BTV) lösen eine Schädigung des Gefäßsystems und der Schleimhäute aus, bei den Symptomen sind sich beide Infektionen deshalb zum Verwechseln ähnlich –Fieber, Schwäche, Appetitlosigkeit, innere Blutungen (Hämorrhagien), Ödeme (Wasseransammlungen im Gewebe), Blaufärbung der Zunge, Geschwüre im Maul und an den Klauen, die vermehrtes Speicheln bzw. Lahmheit auslösen können. Eine eindeutige Unterscheidung gelingt nur durch eine virologische Diagnostik.

Auf getriebene Sauen ins Land der Türkeiler

Saujäger ziehts schon lange in die Türkei – die Stärke der dortigen Keiler ist nahezu sprichwörtlich. Viele erhoffen sich, im Land der Osmanen ihren Traum vom Lebenskeiler zu erfüllen. Dafür gibt es v. a. bei der Einzeljagd optimale Chancen – das RWJ-Abenteuer im kommenden Herbst gilt aber erstmals getriebenen Sauen ! Dafür nutzen wir unsere guten Kontakte in ein Revier der Spitzenklasse, das auf unsere Gruppe wartet. Doch vor unserer Jagd erkunden wir ausführlich die Weltmetropole Istanbul.

Kultur, Basare und Bauchtanz am Bosporus

Auf Sika und Sauen

Am Nikolaus-Vorabend treffen wir uns in einer gediegenen Unterkunft eine halbe Stunde hinter der bayerischen Grenze in Stribro (CZ) – unser Stützpunkt-Quartier für die kommenden Tage. Nach der Begrüßung bleibt beim stilvollen Abendessen ausreichend Zeit zum Kennenlernen. Da bei unseren Jagden mehrere nicht gerade alltägliche Wildarten vorkommen (und auch freigegeben werden!) widmen wir uns zur Vorbereitung ausführlich der sicheren Ansprache von Sikawild. Nach einer kurzen Nacht beginnt früh am Morgen unser erster Jagdtag – mit einer Bewegungs-/Stöberjagd mit mehreren Treiben.

Gesetzesänderungen, Unsicherheiten und Gerüchte

Unklarheiten bestehen nun im Hinblick auf das Bleiverbot nach der REACHVerordnung. Diese EU-Verordnung vom 18. Dezember 2006 betrifft die Registrierung, Bewertung, Zulassung u. Beschränkung chemischer Stoffe. Am 17.10.2024 sprach der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur REACH-Verordnung und bestätigt darin die Rechtsprechung in erster Instanz (Rechtssache T-187/21), die eine Klage des Verbande Firearms United abgewiesen hatte.

Stabile Scherenleiter – mobil zum Ernte-Einsatz, praktisch zur Bewegungsjagd

Jahr für Jahr kommt es bei sog. Ernte­jagden an Raps- und Maisfeldern leider immer wieder zu schweren, manchmal sogar töd­lichen Unfällen. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass unsere Ur-Regel jedes jagdlichen Tuns (Sicherheit geht vor Jagderfolg !) auch und gerade bei dieser grundsätzlich so gefahrengeneigten Jagdart intensiv beachtet wird: Damit sind alle Verantwortlichen (Jagdleiter, Landwirte, Lohnunternehmer u. a.) aufgerufen, die Sicherheit von Erntejagden in eigener Verantwortung zur Chefsache zu machen. Dazu dient v. a.

Praxis-Tipp: Kontrolliert Euch gegenseitig!

Trotz ständiger Hinweise auf die häusliche Kontrolle der Waffenschränke durch die zuständigen Waffenbehörden kommt es erstaunlich oft zu Beanstandungen. Bei bis zu einem Drittel aller Kontrollen (!) ergeben sich Auffälligkeiten und dies gibt Anlass zur Sorge. Die Fehler sind vielfältig und entstehen durch Nachlässigkeiten und genau die gilt es auszumerzen.
Was bei Kontrollen hauptsächlich beanstandet wird. Die gängigsten Fehler sind:
• falsche Schrankwiderstandsklasse
• Schlüssel nicht adäquat gesichert
• Waffen und Waffenteile nicht verschlossen