Nachtzieltechnik

Test: Meopta MeoNight 1.1

Das MeoNight 1.1 wird mit Verstärkerröhren der Generation 2+ von Photonis ausgestattet. Meopta liefert ein eigenes Datenblatt, das Original-Photonis-Blatt verbleibt im Werk.

Mit einem dreifach vergrößernden Okular (optional) kann es auch als Hand­gerät benutzt werden. Beim Bau des Gehäuses griff man auf die Erfahrungen der Zielfernrohr- und Fernglasproduktion zurück und stattete es mit einem Linsensystem mit MeoBright-Vergütung für beste Lichttransmission aus.

Test: JSA Nightlux NV Zwerg

Auch JSA bietet die neuen Echo-Ultra-Röhren von Photonis an und wir haben für unseren Test ebenfalls ein Gerät mit einer solchen Röhre gewählt –  allerdings in schwarz-weiß, um zu sehen, ob das gegenüber grünen Röhren Vorteile hat.

Ein Datenblatt von Photonis wurde mitgeliefert.

Die Bezeichnung Zwerg deutet schon darauf hin, dass es sich um ein besonders kleines Gerät handelt. Mit 187 mm ohne Adapter ist es noch einen Tick kürzer, kommt aber mit 680 g Gewicht an das Jahnke nicht heran.

Test: Lahoux LV-81

Für unseren Test wählten wir das Vorsatzgerät LV-81 aus. Auch Lahoux bietet verschiedene Röhren an, ausschließlich von Photonis für 3.500 € (Standard) bis über 8.500 € (ausgesuchte Echo Plus Onyx-Röhren).

Das neue Modell wurde für den zivilen/ jagdlichen Markt entwickelt und soll eine besonders ruhige, rauscharme und klare Bilddarstellung haben. Eine verbesserte Photokathode kann Restlicht bis zu einer Wellenlänge von 1.000 nm nutzen.

Test: Nightspotter MR 2.0

Zur Wahl stehen mehrere Modelle und vier verschiedene Röhren. Die Qualität der Röhre wirkt sich natürlich auf den Preis aus – Röhren aus russischer Produktion sind deutlich günstiger als Photonis-Röhren.

Im Jagdpraxis-Vergleichstest kam das Modell MR2 mit Photonis-Röhre zum Einsatz (3.899 €). Eurohunt liefert das originale Photonis-Datenblatt mit. Als Vorsatz­gerät hat auch das Nightspotter keine Vergrößerung, kann aber mit einer Augen­muschel auch als Handgerät benutzt werden.

Test: Röhren-Vorsatzgeräte

Nachtsichttechnik hat in den letzten Jahren gewaltige Fortschritte gemacht. Am Anfang standen große, sperrige Infrarotgeräte mit eigenem Scheinwerfer und Batteriekasten – jagdlich kaum nutzbar.

Die Geräte wurden immer kleiner und leistungsfähiger, heute wiegen sie zwischen 400 und 700 g und brauchen nur kleine Batterien, meist CR 123-Lithiumzellen, CR 2 oder entsprechende Akkus.

Durch kompakte Bauweise und geringes Gewicht lassen sich solche Nachtsichtoptiken mit einem passenden Verbindungsadapter vorn auf Zielfernrohre montieren.

Gedanken eines Schweißhundführers

Mit dem Einzug der Nachtsichttechnik wird derzeit ein Teil der Jagdausübung – der nächtliche Ansitz – sehr stark beeinflusst. Oft werde ich in den letzten Monaten gefragt, wie dazu meine Position sei.

Als der Jagdpraxis-Chefredakteur Matthias Kruse wissen wollte, ob ich Erfahrungen und Einschätzungen beitragen könne, ging er sicher davon aus, dass ein Schweißhundführer eine eher kritische Haltung einnehmen werde.

Diskussion: Nachtziel-Technik

Immer mehr Bundesländer ändern auch ihre Jagdgesetze, um das Schießen mit Aufsatzgeräten zu erlauben. Wir haben zwei Experten um ihre grundsätzliche Einschätzung gebeten – hier zunächst die Einschätzung des Jagdpraxis-Waffen-Experten Norbert Klups:

Sehen wie Eulen in dunkler Nacht ist auch für Menschen ein gewaltiger Reiz. Unser Sehvermögen ist dafür zwar nicht eingerichtet, doch mithilfe der Technik lässt sich die Nacht zum Tag machen – für Jäger ein sehr reizvoller Gedanke, besonders in Zeiten von ASP.

Rheinland-Pfalz erlaubt Nachtzieltechnik

Zur Erlegung von Schwarzwild wird über das Landesjagdgesetz die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen erlaubt. Die Regelung gilt für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz.

Die Geräte dürfen in Verbindung mit Schusswaffen allerdings keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Ziels - also Infrarot-Aufheller oder Lampen - aufweisen.

Baden-Württemberg erlaubt Nachtzieltechnik

Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.

Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.