Schwarzer Samstag

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Am 19. August kam es in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu zwei schweren Jagdunfällen, bei denen ein 18-jähriger Jäger getötet und ein 53-Jähriger schwer verletzt wurde.

Tod bei der Krähenjagd in Dötlingen

Ein 18-Jähriger kam an diesem „schwarzen Samstag“ bei einer Krähenjagd in Dötlingen (Oldenburg/Niedersachsen) durch die Waffe seines Begleiters ums Leben. Polizeiangaben zufolge wurde der junge Mann gegen 7 Uhr morgens in Dötlingen-Ostrittrum tödlich verletzt. Er war gemeinsam mit einem anderen 18-Jährigen auf der Jagd nach Krähen. Dazu hatten die beiden jungen Jäger auf einem Feld ein Lockbild aufgebaut und saßen gemeinsam hinter einem Schirm an. Beim Anflug einer Krähe geriet nach Polizeiangaben einer der 18-Jährigen ins Schussfeld des anderen und wurde von einer Schrotladung getroffen. Ein Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des jungen Mannes feststellen.

Nach dem Stand der Ermittlungen zum Redaktionsschluss deutete alles auf einen tragischen Jagdunfall hin, so ein Polizeisprecher. Beide Jugendlichen besaßen eine Jagdberechtigung, ihre Waffen wurden sichergestellt. Die Angehörigen wurden durch ein Krisen-Interventionsteam der Malteser betreut.

Schwerer Unfall bei der Jagdhunde-Ausbildung in Lippstadt

Auch wenn in Zeitungen, Fernsehen und Rundfunk von „Entenjagd“ die Rede war, handelte es sich bei einem Unfall in Lippstadt keinesfalls um eine Gesellschaftsjagd. Am Gut Mentzelsfelde (Lippstadt/Kreis Soest) kam es am Morgen des 19. August ebenfalls zu einem schweren Jagdunfall. Nach ersten Medienberichten sei dabei ein 53-jähriger Mann bei einer Entenjagd von einer Kugel am Kopf getroffen worden und schwer verletzt worden. Der Mann aus Wadersloh (WAF) wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilte, unmittelbar danach habe keine Lebensgefahr bestanden.

Schütze war den Polizeiangaben zufolge ein 83-jähriger Jäger aus Rheda-Wiedenbrück (Gütersloh), der mit seiner Flinte ebenfalls an der sogenannten Entenjagd teilgenommen habe. Staatsanwaltschaft Paderborn und Kriminalpolizei übernahmen die Ermittlungen, unmittelbar danach ging man von einem Jagdunfall aus, Hinweise auf eine vorsätzliche Tat gab es nicht, so ein Sprecher, möglicherweise habe es sich um einen Querschläger gehandelt.

Entenjagd in der Schonzeit?

Da die gesetzliche Jagdzeit auf Stockenten in NRW erst am 16. September beginnt, erscheint eine Gesellschaftsjagd rund einen Monat vorher erklärungsbedürftig. Nach ersten Recherchen handelte es sich bei dem tragischen Geschehen in unmittelbarer Umgebung des NRW-Saugatters bei Lippstadt keineswegs um eine „Entenjagd“, sondern eine Hundeausbildung zur Vorbereitung auf die anstehenden Herbst-Prüfungen.

Zu Ausbildungszwecken darf dabei auch unter ganz bestimmten, klar definierten Rahmenbedingungen in Sichtweite des im Wasser auf der Duftspur arbeitenden Hundes auf Enten geschossen werden. Zum Redaktionsschluss war nicht bekannt, welche Umstände zu dem tragischen Unglück führten, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir darüber aktuell informieren.

Bei der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden am Wasser darf unter ganz bestimmten Vorgaben auch geschossen werden ...
Foto: K.-H. Volkmar

 

KOMMENTAR

Betroffenheit, Trauer – und Aufruf zur Vorsicht

Wir trauern mit den Betroffenen und fühlen uns in diesen schweren Momenten an der Seite ihrer Angehörigen. Auf tragische Weise verdeutlichen diese beiden schweren Unfälle am selben Tag die grundsätzlich immer vorhandene Gefahr beim Umgang mit Schusswaffen. Davor ist letztlich niemand gefeit – während es sich bei dem Drama im Oldenburger Land um zwei ganz junge Waidmänner handelte, war der Unglücksschütze am Lippstädter Ententeich fast fünf Mal so alt ...

Noch bevor unsere Hauptjahreszeit mit den Treib- und Bewegungsjagden überhaupt begonnen hat, mahnen die schrecklichen Ereignisse von Dötlingen und Lippstadt an die ewige „Ur-Regel“ jeder Form von Jagd: Sicherheit geht vor Jagderfolg! Gerade bei den nun unmittelbar anstehenden Erntejagden am Mais appellieren wir an alle Beteiligten, vor allem die verantwortlichen Jagdleiter, jede Voraussetzung für einen sicheren Ablauf zu treffen. Dazu zählt nicht erst seit den gerade erfolgten aktuellen Präzisierungen der UVV Jagd (siehe RWJ 8-23), dass jeder Schütze an Erntejagden nur aus erhöhter Position wie einem mobilen Sitz (Erntejagd-Leiter) oder vergleichbar gesicherten Einrichtungen auf der Ladefläche von Pick-ups oder von Ansitzen darf!


Autor: Matthias Kruse