Geht's Gloria jetzt an den Kragen?

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Geht's Gloria jetzt an den Kragen?

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Lange Zeit hatte sich Wölfin „Gloria“ zurückgehalten, doch nun hat das Tier wieder zugeschlagen – und das ziemlich blutig. Ein Grund zum Abschuss?

Wölfin Gloria hat am 2. September in Kirchhellen (BOT) erneut sieben Schafe gerissen, 23 weitere wurden schwer verletzt und mussten getötet werden. Diese erneuten Übergriffe auf Nutztiere in der Region Schermbeck könnten nun ein Nachspiel haben. Die NRW-Regierung arbeitet derzeit an einer neuen Wolfsverordnung. Nach den ersten Hinweisen dazu könnte Glorias Verhalten durchaus ein Grund für einen Abschuss sein.
Wie die WAZ berichtete, habe NRW-Umweltminister Oliver Krischer dem Landtag und beteiligten Verbänden Vorschläge zur Überarbeitung der NRW-Wolfsverordnung gemacht, um mögliche Abschüsse auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen. Sein Ministerium habe dazu die Rechtsprechung ausgewertet und Kriterien konkretisiert. Zentrale Voraussetzung für einen Abschuss solle die „Auffälligkeit“ eines Tieres sein.
Die berüchtigte Wölfin Gloria soll erneut in einer Art „Blutrausch“ mehrere Schafe getötet haben (Überschusstötung/surplus killing), die Prof. Alexander Schink in einem Rechtsgutachten als Abschusskriterium in den Fokus stellt. Für sich allein soll der Tatbestand des surplus killing keinen Abschussgrund darstellen. Allerdings solle dieser in die Prognose zukünftigen Verhaltens mit einbezogen werden. Hinzukommen müsse ein Lernverhalten des Wolfes, etwa bei der Überwindung des Grundschutzes – Gloria hatte in der Vergangenheit schon mehrfach Schutzzäune überwunden.

Entscheidung bei der Umweltministerkonferenz in Münster Ende November?

Nach Bundesumweltministerin Steffi Lemke könnte es aber auch schneller gehen. Sie will das Prozedere für einen Schnellabschuss vereinfachen: Wenn ein Wolf bei einem Nutztierriss Zäune überwindet, kann er zum Abschuss freigegeben werden, wenn er innerhalb von drei Wochen im Umkreis von einem Kilometer erneut auftaucht (s. RWJ 11-23). Dieser Vorschlag sollte Ende November (nach Redaktionsschluss) von der Umweltministerkonferenz in Münster beschlossen und dann ab Januar angewendet werden können.
Letztendlich dürfte mitentscheidend sein, welche DNA-Spuren das Senckenberg-Institut bei den letzten Rissen in Schermbeck findet. Dort hatte es am 27. September, 2., 20., 21. und 24. Oktober Vorfälle mit Wölfen gegeben, bei denen auch der Herdenschutzzaun überwunden worden war. In den ersten beiden Fällen steht schon fest: Die Angreifer kamen aus „Glorias“ Familie. Sollte „Glorias“ DNA an den toten Tieren identifiziert werden, wären sowohl nach Bundes- wie nach Landesregelung die Kriterien für einen Abschuss erfüllt.