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Jagd in NRW: Was ist erlaubt?

Aufgrund der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 16.12.2020 ist die Durchführung aller Gesellschaftsjagden bis einschließlich zum 10. Januar 2021 nicht mehr zulässig. Dies betrifft auch die Bejagung von Schalenwild, die im November und Anfang Dezember noch unter Auflagen erlaubt war.

Für den Zeitraum bis 10. Januar 2021 ist die Jagdausübung im folgenden Umfang zulässig:

NRW erlaubt Nachtzieltechnik

Aus Sorge vor der Afrikanischen Schweinepest und vor weiter steigenden Schäden in der Landwirtschaft haben sich die Abgeordneten von Christdemokraten und Liberalen für den Einsatz der Nachtzieltechnik bzw. künstlicher Lichtquellen zur Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen.

Die Politiker argumentierten, dass das Schwarzwild fast ausschließlich nachtaktiv sei und in hellen Mondnächten Freiflächen meiden würde. Außerdem fielen wegen der Corona-Pandemie zahlreiche Drückjagden aus, die sonst zu einem erheblichen Anteil der Schwarzwildstrecke beitragen.