Mehr Technik - mehr Ärger ...
Die gültige Mindestdeckungssumme der Jagdhaftpflichtversicherung/JHV (500 000 € für Personen/50 000 € für Sachschäden) ist ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes sah 2021 im § 17 als neue Mindestdeckung 5 Mio. € vor – und scheiterte (aus ganz anderen Gründen).